2. Mit Eingabe vom 9. April 2021 erhob A.________ (nachfolgend Beschwerdeführerin) beim Kindes- und Erwachsenenschutzgericht Beschwerde wegen Rechtsverzögerung. Sie beantragt, die Schadenforderung vom 8. Oktober 2020 sei umgehend an die Hand zu nehmen und so rasch als möglich zum Entscheid zu führen. Ausserdem sei die Schadenforderung unverzüglich an die Geschädigte (Betroffene) zu überweisen.