Angemessen sind CHF 25.00 (Koordination Besuche beim Beschwerdeführer, Kontakte zur Beiständin, Rückfragen betreffend Entscheideröffnung bei der Vorinstanz). Schliesslich ist nicht ersichtlich, welche Auslagen unter dem Titel «Diverses» zusätzlich zu entgelten sind, womit dieser Posten (CHF 17.00) zu streichen ist. Die geltend gemachten Auslagen sind damit um insgesamt CHF 52.00 auf CHF 177.40 zu kürzen. 39.6 Gestützt auf das Gesagte und in Anwendung von Art. 42 Abs. 1 i.V.m. Art. 41 KAG, Art.