23 führung bestanden Angriffsflächen. Für das Verfassen der Beschwerde und des uR-Gesuchs erscheinen vier Besuche beim Beschwerdeführer nicht erforderlich. In der Honorarnote sind u.a. «Div. Telefonate mit KESB / AEKS / O.________ AG» aufgeführt. Soweit es sich dabei um Bemühungen zur Erstreckung des Mietverhältnisses des Beschwerdeführers handelt, können diese nicht über die unentgeltliche Rechtspflege im vorliegenden Beschwerdeverfahren entschädigt werden.