ZGB Staatshaftung geltend machen. Immerhin ist anzumerken, dass die Anordnung einer Beistandschaft nicht dazu führt, dass sogleich Mittel vorhanden sind, um Rechnungen zu bezahlen und Schulden zu tilgen. Der allfällige Einsatz öffentlicher Finanzen ist aus Gründen der Rechtsgleichheit reglementiert und muss von den zuständigen Instanzen beschlossen werden. Bis zum Vorliegen eines allfälligen entsprechenden Entscheides und/oder bis zur Klärung der wirtschaftlichen Berechtigung an den Vermögenswerten in D.