20 Personen bleiben jedoch vage. Feststellen lässt sich jedenfalls, dass in der Zeit des Spital- und anschliessenden Heimaufenthalts ab Anfang Oktober 2020 niemand für die Erledigung der dringlichen Angelegenheiten wie die Leerung des Briefkastens oder die Bezahlung der anstehenden Rechnungen sorgte. Das dem Beschwerdeführer bekannte Ehepaar aus N.________ hat nach eigenem Bekunden gegenüber dem abklärenden Sozialarbeiter nur ab und zu etwas für den Beschwerdeführer erledigt (vgl. Bericht EKS vom 3. Dezember 2020, S. 3).