rer selbst zuzuschreiben hat. Er hätte rechtzeitig allfälliges Vermögen in D.________ mobilisieren oder einen genügend dokumentierten Antrag für Ergänzungsleistungen stellen müssen, um diesem Risiko zu entgehen. 30.1.8 Die Rüge der Verletzung des Selbstbestimmungsrechts ist nach dem Dargelegten nicht stichhaltig. 30.2 Ad Angemessenheit / Subsidiarität Der Beschwerdeführer erachtet die angefochtene Massnahme sodann als unangemessen. Er verweist darauf, dass er in seinem Umfeld Vertrauenspersonen habe, die seine Vertretung in finanziellen Belangen wahrnehmen könnten.