19 prekäre Situation des Beschwerdeführers, die im Herbst 2020 auf Initiative der Spitex zur Spitaleinweisung und schliesslich zum Übertritt ins I.________ (Alters- und Pflegeheim) geführt hat. 30.1.6 Der Hausarzt des Beschwerdeführers bestätigte am 27. Januar 2021 gegenüber der Beiständin (Beilage 2 zu deren Stellungnahme), dass dieser aufgrund seiner medizinischen Probleme respektive Diagnosen und der daraus entstehenden Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage sei, selbstständig zu wohnen.