Dies ergibt sich zweifellos aus den Akten, wurden doch bereits zweimal grössere Reinigungen seiner Wohnung auf Initiative Dritter notwendig (2019 durch den Sozialdienst, 2020 durch die Ehefrau), bestehen bereits seit Längerem Sicherheitsbedenken in Bezug auf die Wohnsituation des Beschwerdeführers und war es letztlich die gesundheitlich