[Alters- und Pflegeheim]) ein Minus von CHF 6'407.15 auf. Obwohl um einen Mahnstopp gebeten worden sei, sei mit Betreibungen zu rechnen. 28.6 Nach Rücksprache mit dem internen Rechtsdienst des EKS Bern sei auf eine Einsprache gegen die Ermessenstaxation für das Jahr 2019 verzichtet worden, da das effektive Einkommen des Beschwerdeführers im entsprechenden Steuerjahr höher gewesen sei. Ausserdem müssten zuerst die ausländischen Vermögensverhältnisse geklärt werden, bevor mit den korrekten Zahlen an die Steuerverwaltung gelangt werden könne. Dem EKS Bern lägen vom Beschwerdeführer weder Ausweisdokumente noch Bankkarten vor.