15 vor, hingegen keine Unterlagen zur Wohnung in D.________ oder zu einer allfälligen ausländischen Rente. Es werde die wirtschaftliche Berechtigung der Vermögenswerte in D.________ abzuklären sein. Bis dahin sei die die Situation nach den bekannten Vermögensverhältnissen zu beurteilen. Der erste Entwurf eines Budgets (Beilage 4) weise bei Einnahmen von CHF 1'671.00 und Ausgaben von CHF 8'078.15 (davon 6'144.15 für das I.________ [Alters- und Pflegeheim]) ein Minus von CHF 6'407.15 auf.