Auf Grund der fehlenden Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer werde die Beiständin die Zustimmung zur Liquidation des Haushaltes und zum Dienstleistungsvertrag des I.________ (Alters- und Pflegeheim) sowie die Ermächtigung zur Wohnungsbetretung mittels Antrag bei der KESB Bern erwirken müssen. 28.5 Gemäss von der Beiständin beigelegter Übersicht (Beilage 3) bestanden per 7. Januar 2021 offene Rechnungen in der Höhe von CHF 23'807.85 (davon CHF 13'696.50 vom I.________ [Alters- und Pflegeheim] für Oktober und November 2020). Die Beiständin führte aus, es lägen Auszüge einer Bank in D.________