Die Liegenschaftsverwaltung sei über die Errichtung der Beistandschaft informiert und um einen Mahnstopp gebeten worden. Mit Schreiben vom 12. Januar 2021 (Beilage 1) habe die Liegenschaftsverwaltung die Beiständin informiert, dass mittlerweile vier Mietzinse offen seien und der Beschwerdeführer bereits am 20. Oktober 2020 mit einer Kündigungsandrohung in Verzug gesetzt worden sei. Da der Zahlungsaufforderung nicht Folge geleistet worden sei, seien die Mietobjekte (Wohnung und Garage) per 30. April 2021 gekündigt worden (Kündigung vom 8. Januar 2021). 28.4 Gemäss Arztzeugnis vom 27. Januar 2021 von Dr. med.