(Alters- und Pflegeheim) und dem Beschwerdeführer sei bis heute nicht unterzeichnet. Der Beschwerdeführer habe der Heimleiterin gegenüber erwähnt, dass er keine Dokumente unterzeichnen könne, da er auf Grund seiner starken Sehschwäche den Inhalt nicht lesen könne. Auch sei er sich nicht sicher, ob er im I.________ (Alters- und Pflegeheim) bleiben möchte. 28.3 Für die Wohnung des Beschwerdeführers seien seit Oktober 2020 keine Mietzinszahlungen erfolgt. Die Liegenschaftsverwaltung sei über die Errichtung der Beistandschaft informiert und um einen Mahnstopp gebeten worden.