Stattdessen sei der Beschwerdeführer durch die Geschäftsleiterin des I.________ (Alters- und Pflegeheim) persönlich im Nachgang zur schriftlichen Gewährung des rechtlichen Gehörs (Zugang: 12. Dezember 2020, vgl. Beilagen 1 und 2) nochmals mündlich über die vorgesehene Massnahme aufgeklärt und dessen Haltung dazu eingeholt