Plus persönlich zugestellt wurden und nicht per A-Post an die Heimleitung, wie dies die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers behaupte. 27.1.2 Im Dezember 2020 habe die Vorinstanz bereits seit einiger Zeit auf persönliche Anhörungen in Alters- und Pflegeheimen verzichtet, um die Bewohnerinnen und Bewohner keiner zusätzlichen Gefahr einer Ansteckung durch COVID-19 auszusetzen. Angesichts der Sehschwäche und Schwerhörigkeit des Beschwerdeführers sei auch auf eine Video- oder Telefonkonferenz verzichtet worden. Stattdessen sei der Beschwerdeführer durch die Geschäftsleiterin des I.______