27. Vernehmlassung der Vorinstanz 27.1 Ad Verletzung des rechtlichen Gehörs 27.1.1 Betreffend Gehörsrüge führt die Vorinstanz aus, das Schreiben zur Gewährung des rechtlichen Gehörs vom 10. Dezember 2020 (wie auch der angefochtene Entscheid) sei dem Beschwerdeführer nachweislich mittels A-Post Plus persönlich zugestellt wurden und nicht per A-Post an die Heimleitung, wie dies die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers behaupte.