Erst im Nachgang zum Errichtungsverfahren habe die Beiständin den Hausarzt mit E-Mail vom 27. Januar 2021 aufgefordert, ihr schriftlich zu bestätigen, dass der Beschwerdeführer nicht mehr alleine wohnfähig und eine Rückkehr nach Hause nicht mehr zumutbar seien. Diese Aufforderung der Beiständin habe offenbar zum Zweck gehabt, die durch die Nichtbezahlung von Mietzinsen verursachte Kündigung der Wohnsituation eindeutig mit einem ärztlichen Attest final zu rechtfertigen.