11 26.1 Der Beschwerdeführer rügt vorab eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör. 26.1.1 Im Spital H.________ sei der Beschwerdeführer nach eigenen Angaben dahingehend von der Case Managerin orientiert und aufgeklärt worden, dass er für die Bezahlung seiner Rechnungen und die Erledigung des Zahlungsverkehrs Unterstützung benötigen würde und ihm eine dafür verantwortliche Person zugesprochen werde. Von der Errichtung einer Beistandschaft und einem Verfahren vor der KESB sei nach Aussagen des Beschwerdeführers nicht die Rede gewesen.