Der Beschwerdeführer habe sich via Geschäftsleitung des I.________ (Altersund Pflegeheim) mit der Errichtung der Beistandschaft einverstanden erklärt. Das später bei der Vorinstanz eingetroffene Schreiben einer unbekannten Drittperson weise auf ein möglicherweise fehlendes Einverständnis des Beschwerdeführers hin. Aufgrund des Schwächezustands und der daraus resultierenden Hilfsbedürftigkeit sei der Beschwerdeführer jedoch dringend auf Unterstützung angewiesen. Da er weder Angehörige noch Bekannte habe, die diese Hilfestellung übernehmen könnten, bedürfe es behördlicher Massnahmen.