Die Steuererklärung für 2019 habe der Beschwerdeführer nicht eingereicht. Briefpost habe er ab Frühjahr 2020 nicht mehr geöffnet. Laufende Betreibungen habe es jedoch im November 2020 nicht gegeben. Nachdem der Beschwerdeführer 2019 noch erklärt habe, über keine weiteren Einkünfte und Vermögenswerte zu verfügen, habe er gemäss Abklärungsbericht im Juli 2020 angegeben, er erhalte eine monatliche Rente von ca. EUR 140.00 auf ei-