Zudem sei der Beschwerdeführer gemäss Abklärungsbericht des EKS vom 3. Dezember 2020 schwerhörig und auf dem linken Auge fast blind. 24.4 Bezüglich Finanzen seien auf der Steuererklärung 2018 bei den Einkünften nur die AHV von CHF 14'088.00 und bei den Wertschriften die schweizerischen Konti mit einem Gesamtwert von CHF 10'268.00 aufgeführt worden. Zwei Mietzinse von insgesamt CHF 2'690.00 seien von der Tochter vorgeschossen und vom Beschwerdeführer bisher nicht zurückbezahlt worden.