Es geht daraus nicht hervor, wer dieses Postfach anschliessend geleert hat und was danach mit der Sendung geschah. In einer Pflegeinstitution ist (im Unterschied zu einer Alterswohnung) davon auszugehen, dass die Bewohnenden nicht über eigene Briefkästen verfügen, welche sie selbst leeren, sondern dass ihnen ihre Post über die Institution ausgehändigt wird. Darauf deuten auch die Ausführungen der Vorinstanz zur Frage, weshalb in solchen Fällen auf die Zustellung durch eingeschriebenen Brief verzichtet wird.