14. Rechtsanwältin B.________ reichte am 29. März 2021 ihre Kostennote ein (pag. 61 ff.). 15. Mit Entscheid vom 20. April 2021 erteilte die Vorinstanz der Beiständin die Zustimmung zur Auflösung des Haushalts des Beschwerdeführers in dessen Vertretung sowie die Befugnis, seine Wohnung zu betreten. Ausserdem stimmte sie dem Dienstleistungsvertrag «Umfassende Pflege» vom 27. Oktober 2020 zwischen dem durch die Beiständin vertretenen Beschwerdeführer einerseits und der L.________ AG, vertreten durch I.________ (Alters- und Pflegeheim), andererseits zu (pag. 67 ff.).