6. Über die Verfahrenskosten wird nach Abnahme des Inventars entschieden. 7. Einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 8. [Eröffnungsformel] 9. [Mitteilungsformel]. 11. Mit Eingabe vom 12. Februar 2021 erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwältin B.________, Beschwerde gegen diesen Entscheid. Er beantragt, der Entscheid sei aufzuheben und es seien sämtliche vom EKS und der Beiständin erhobenen Akten, Bankkarten, Schlüssel, Korrespondenzen mit Behörden, Banken etc. herauszugeben (pag. 1 ff.).