2. A.________ wird gemäss Art. 395 Abs. 3 ZGB der Zugriff auf alle seine Konto- und Depotbeziehungen entzogen. Davon ausgenommen ist ein von der Beiständin zu bezeichnendes Konto, auf welches sie A.________ angemessene Beträge zur freien Verfügung überweist. 3. C.________, Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz, EKS Bern, wird zur Beiständin für A.________ ernannt mit der Einladung, a) wenn nötig Bericht über die Situation von A.________ und die Ausübung der Beistandschaft vorzulegen; b) wenn nötig eine Anpassung der Erwachsenenschutzmassnahme zu beantragen;