394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGB errichtet mit den Aufgabenbereichen, a) ihn beim Erledigen der administrativen Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere auch im Verkehr mit Behörden, Ämtern (u.a. mit dem Betreibungs- und Konkursamt), Banken, Post, (Sozial-)Versicherungen, sonstigen Institutionen und Privatpersonen; b) ihn beim Erledigen der finanziellen Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere das gesamte Einkommen und Vermögen sorgfältig zu verwalten;