394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGB zu errichten mit den Aufgabenbereichen administrative sowie finanzielle Angelegenheiten, Wohnsituation und gesundheitliches Wohl. Deren Inhalt wird im Schreiben näher ausgeführt. Zudem solle dem Beschwerdeführer gemäss Art. 395 Abs. 3 ZGB der Zugriff auf alle seine Konto- und Depotbeziehungen mit Ausnahme eines von der Beiständin zu bezeichnenden Kontos mit angemessenen Beträgen zur freien Verfügung entzogen werden. Als Beiständin sei C.________, EKS Bern, vorgesehen. Es sei geplant, die Erwachsenenschutzmassnahme möglichst rasch zu errichten.