Nach Kontaktaufnahme mit der Tochter liess die Case Managerin des Sozialdienstes des Spitals H.________ am 26. Oktober 2020 den Beschwerdeführer einen Antrag auf eine Begleitbeistandschaft unterschreiben und wandte sich am 27. Oktober 2020 mit einem Antrag auf Abklärung von beistandschaftlichen Massnahmen an die KESB Bern. Gleichentags wurde der Beschwerdeführer in das I.________ (Alters- und Pflegeheim) verlegt (Antrag auf Abklärung von beistandschaftlichen Hilfestellungen des Sozialdienstes Spital H.________ vom 27. Oktober 2020, Vorakten).