Die Wohnung wurde daraufhin durch die Ehefrau (die sich zur Unterstützung der Tochter vorübergehend in der Schweiz aufhielt) mit grossem Aufwand aufgeräumt und gereinigt, so dass sie bei einem Besuch der Sozialbehörden im Juli 2020 in ordentlichem Zustand war. Die Sozialbehörden schätzten die Situation des Beschwerdeführers als zwar nicht optimal ein, sahen aber keine Möglichkeit, zu einer Verbesserung beizutragen: Wegen fehlender Finanzen konnte der Gesundheitsdienst keine weiteren Reinigungen oder einen zweiten Brandmelder organisieren. Offene Rechnungen waren keine vorhanden.