3. Am 6. Juni 2020 musste eine Patrouille der Kantonspolizei Bern wegen eines medizinischen Notfalls zum Beschwerdeführer ausrücken. Die Polizisten stellten fest, dass sich die Wohnung des Beschwerdeführers in einem äusserst schmutzigen und unaufgeräumten Zustand befand. Die Kleidung des Beschwerdeführers war verschmutzt und der Schirm einer Tischlampe leicht angebrannt.