Der Hausarzt des Beschwerdeführers hatte diesem am 19. Juni 2019 attestiert, es liege keine relevante Einschränkung der kognitiven Funktionen vor, und die Meinung geäussert, dass der Beschwerdeführer die Situation realisiere und langsam einsichtig sei, dass er Hilfe und sogar eine Institution brauchen werde (Schreiben Dr. med. G.________ vom 21. Juni 2019, Vorakten).