2 (Kurzabklärungsbericht EKS Bern vom 13. August 2019, S. 3, Vorakten). Auf die Errichtung einer Beistandschaft wurde verzichtet, weil sich der Beschwerdeführer vehement dagegen wehrte (vgl. Schreiben der Vorinstanz an den Beschwerdeführer vom 16. August 2019, Vorakten).