Die Anmeldung für AHV/IV- Ergänzungsleistungen (EL) scheiterte an der fehlenden Transparenz bezüglich der finanziellen Situation des Beschwerdeführers (vgl. Bericht EKS Bern vom 3. Dezember 2020, S. 2, Vorakten). Es wurde festgestellt, dass die Tochter des Beschwerdeführers keine finanziellen und administrativen Angelegenheiten für ihren Vater übernehmen wolle, da sie durch ihre Krankheit bereits stark gefordert sei