Von den Sozialbehörden der Stadt Bern wurde daraufhin eine Grundreinigung der Wohnung organisiert und ein Brandmelder installiert (vgl. Kurzabklärungsbericht des Amtes für Erwachsenen- und Kindesschutz [EKS] Bern vom 15. September 2020, S. 2, Vorakten). Es wurde festgestellt, dass eine minimale hauswirtschaftliche Betreuung (tägliche kurze Spitex-Besuche) bestehe (vgl. Kurzabklärungsbericht EKS Bern vom 13. August 2019, S. 5, Vorakten). Die Anmeldung für AHV/IV- Ergänzungsleistungen (EL) scheiterte an der fehlenden Transparenz bezüglich der finanziellen Situation des Beschwerdeführers (vgl. Bericht EKS