2. Im Mai 2019 erstattete die Tochter des Beschwerdeführers eine Gefährdungsmeldung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bern. Der Beschwerdeführer sei gesundheitlich beeinträchtigt und starrköpfig. Seine Wohnung sei verwahrlost und schmutzig (Gefährdungsmeldung vom 23. Mai 2019, Vorakten).