4. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwältin B.________ - dem Beschwerdegegner - der Vorinstanz Mitzuteilen: - dem Kantonalen Jugendamt, Gerechtigkeitsgasse 81, 3011 Bern - den Regionalen Sozialdiensten E.________ Bern, 4. Februar 2020 Im Namen des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts Die Referentin: Oberrichterin Grütter Die Gerichtsschreiberin: