3. Der Kanton Bern (DIJ, KESB Biel/Bienne) hat der Beschwerdeführerin für das Beschwerdeverfahren einen Parteikostenersatz von CHF 3'279.45 (inkl. Auslagen und MwSt.) auszurichten. 4. Der Mitbeteiligte hat keinen Anspruch auf Parteikostenersatz. 5. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ - dem Mitbeteiligten, vertreten durch Avocat D.________ - der Vorinstanz