Entsprechend hat einzig der Kanton Bern (DIJ, KESB Biel/Bienne), der aufgrund eines formellen Fehlers zum vorliegenden Beschwerdeverfahren beigetragen hat (HURNI/JOSI/SIEBER, a.a.O., N. 328), der Beschwerdeführerin einen Parteikostenersatz von CHF 3'279.45 (inkl. Auslagen und MwSt.) auszurichten. 7.3 Der Mitbeteiligte gilt zwar nicht als unterliegend (vgl. Ziff. 7.2 hiervor), ebenso wenig hat er aber als obsiegend zu gelten, da er im Beschwerdeverfahren eine «neutrale» Position eingenommen hat. Er hat somit für seine Aufwendungen selbst aufzukommen; es ist kein Parteikostenersatz zu sprechen.