7 Rechtsanwalt B.________ macht mit Kostennote vom 13. November 2020 für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 3'279.45 geltend (Honorar CHF 3'000.00, Auslagen von CHF 45.00, MwSt. von CHF 234.45; pag. 45 ff.). Das geltend gemachte Honorar ist unter Berücksichtigung der obgenannten Bemessungskriterien angemessen. Der Beschwerdeführerin wird folglich ein Parteikostenersatz in der Höhe von CHF 3'279.45 zugesprochen.