307 Abs. 3 ZGB angewiesen, bei der I.________, eine Mediation durchzuführen und zu versuchen, gemeinsam eine Lösung zu den Betreuungsanteilen der Kinder und der elterlichen Obhut zu erarbeiten. 2. Für G.________ und H.________ wird eine Erziehungsaufsicht gemäss Art. 307 Abs. 3 ZGB angeordnet mit den Aufgaben, die Einhaltung der Weisung gemäss Ziffer 1 dieses Entscheids zu überwachen. 3. Frau F.________, Abteilung Erwachsenen- und Kindesschutz Biel, Dienst für Kinder und Jugendliche, Zentralstrasse 49, 2502 Biel, wird mit der Erziehungsaufsicht für G._