Mit Eingabe vom 31. März 2020 stellte der Mitbeteiligte, vertreten durch Avocat D.________, ein Gesuch um vorsorgliche Regelung des persönlichen Verkehrs. 2.3 Die Vorinstanz wies den Antrag um vorsorgliche Massnahmen des Mitbeteiligten mit Entscheid vom 3. April 2020 ab. Gleichzeitig beauftragte sie die Abteilung Erwach- senen- und Kindesschutz Biel, die Familiensituation der beiden Kinder umfassend abzuklären. Dieser Abklärungsbericht datiert vom 30. Juni 2020. 2.4