2. 2.1 Die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, reichte bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Biel/Bienne (nachfolgend: Vorinstanz) mit Eingabe vom 26. März 2020 ein Gesuch um Zuteilung der alleinigen Obhut über die beiden Söhne, um Regelung des persönlichen Verkehrs der Kinder mit dem Mitbeteiligten und um Erarbeitung einer Einigung für die Regelung der Unterhaltsbeiträge ein. 2.2 Mit Eingabe vom 31. März 2020 stellte der Mitbeteiligte, vertreten durch Avocat D.________, ein Gesuch um vorsorgliche Regelung des persönlichen Verkehrs.