2. Die Verfahrenskosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern (DIJ; Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde [KESB] Emmental). 3. Die Vorinstanz (DIJ; Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde [KESB] Emmental) hat der Beschwerdeführerin einen Parteikostenersatz von CHF 2'414.65 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen. 4. Das Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege wird als gegenstandslos abgeschrieben. 5. Für das Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege werden keine Verfahrenskosten erhoben.