Im Übrigen ist die direkte Kooperation auch gar nicht nötig. Die Eltern können ihre Pflichten auch parallel ausüben, zumal separat positive Zuwendung und verlässlicher Kontakt beider Elternteile den Kindern vergleichsweise gute Entwicklungschancen ermöglichen (s. dazu das Urteil des Bundesgerichts 5A_79/2014 vom 5. März 2015 E. 5).