Eben diese Beratungsstelle kam (erst) während der Beratungsphase und damit in einem Zeitpunkt nach dem Entscheid vom 26. Februar 2020 zum Schluss, dass Einzelgespräche in der vorliegenden Situation offenbar nicht zielführend sind (vgl. die Aktennotiz vom 5. Juni 2020). So geht auch die Vorinstanz erst im Entscheid vom 24. August 2020 davon aus, dass das Ziel der Konfliktlösung nur in gemeinsamen Gesprächen zwischen den Kindseltern erreichbar ist und möchte die Kindsmutter nun dazu verpflichten, diese wahrzunehmen.