2018, S. 222). Gestützt auf die Weisung vom 26. Februar 2020 musste die Kindsmutter nicht davon ausgehen, dass sie im Rahmen einer «Teilnahme am Beratungsprozess» mit dem Beschwerdegegner direkten Kontakt haben muss. 7.4 Im Entscheid vom 26. Februar 2020 wird sodann nicht spezifiziert oder konkretisiert, wie die Kindseltern die Mitwirkungspflicht wahrzunehmen haben. Die Begriffe «aktiv» und «konstruktiv» lassen einen grossen Interpretationsspielraum offen. Sie sind nicht justiziabel. Sich «konstruktiv» zu verhalten, kann nicht vollzogen werden.