7. 7.1 Vorliegend war es sicher richtig, die Eltern im Februar 2020 anzuweisen, sich beraten zu lassen. So wurde ihnen aufgezeigt, dass es nun nicht mehr um ihre Beziehung geht, sondern um ihre Tochter. Sie erhielten eine Weghilfe, von welcher Gebrauch zu machen einen Fortschritt hätte bringen können. Darauf ist die Kindsmutter allerdings nicht eingestiegen, nicht auf die Weise, welche die Vorinstanz als wichtig erachtet, nämlich auf gemeinsame Gespräche mit dem Kindsvater. Im August 2020 versuchte die Vorinstanz, die Kindsmutter mittels einer Strafandrohung zur Mitwirkung an gemeinsamen Gesprächen mit dem Kindsvater zu bewegen.