3. 3.1 Mit Schreiben vom 25. September 2020 (e-GOV; Quittung gleichentags) reichte die Kindsmutter beim Kindes- und Erwachsenenschutzgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid vom 24. August 2020 ein. Sie beantragte die Aufhebung der Dispositivziffer 1 (unter Kosten- und Entschädigungsfolge, pag. 1 ff.). Gleichzeitig stellte die Beschwerdeführerin ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (pag. 19 ff.). 3.2 Mit Schreiben vom 13. Oktober 2020 reichte der Kindsvater eine Stellungnahme ein und schloss auf Abweisung der Beschwerde (pag.