volles Honorar CHF 3’250.00 Auslagen MWSt-pflichtig CHF 41.30 Mehrwertsteuer 7.7% auf CHF 3’291.30 CHF 253.45 Total CHF 3’544.75 nachforderbarer Betrag CHF 700.05 Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwältin E.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald er dazu in der Lage ist. 7. Es wird kein Parteikostenersatz zugesprochen.