42 Abs. 1 KAG erweist. Hinzu kommt die Stellungnahme vom 3. November 2020 zur Eingabe des Kindsvertreters, welche mit 0.75 Stunden veranschlagt werden kann. Damit ergibt sich ein Total von 13 Stunden. Als Auslagen macht Rechtsanwältin E.________ Kosten von CHF 41.30 für Porti, Telefon und Kopien geltend, was nicht zu beanstanden ist. Die